Rechtsanwältin Kathrin Krützmann
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
und Fachanwältin für Familienrecht in Ibbenbüren
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Zu meinem Fachgebiet „Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ gehören:
Wohnraummiete
Gewerberaummiete
Wohnungseigentum
Maklervertrag
Fahrzeugleasingvertrag
Nachbarrechtsangelegenheiten
Privaten und gewerblichen Mietern bin ich gerne behilflich bei der
- Geltendmachung von Mietmängeln und Mietminderung
- Kündigung durch den Mieter oder Vertragsanpassung wegen der Corona-Pandemie
- Abwehr von unberechtigten Mieterhöhungsverlangen
- Zurückweisung unberechtigter Abmahnungen und Kündigungen durch den Vermieter
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen und Rückforderung der Mietkaution
Für private und gewerbliche Vermieter bin ich gerne tätig bei
- der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, insbesondere Mietrückständen, Schadenersatzansprüchen, Betriebskostennachforderung
- Mieterhöhungsverlangen
- Abmahnungen wegen Vertragsverletzung
- Kündigung
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Eigentümer einer Eigentumswohnung berate ich u.a. zur Wirksamkeit von Beschlüssen. Ich vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Familienrecht
Zu meinem Fachgebiet „Familienrecht“
gehören:
Ehescheidung und Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Unterhaltsansprüche
elterliche Sorge
Regelung des Umgangs
Schutz vor häuslicher Gewalt
Während der Trennungszeit und für die Dauer des Scheidungsverfahrens stehe ich Ihnen zur Seite:
- Zu einer Ehescheidung gehört die Teilung aller während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Altersvorsorge (Versorgungsausgleich). Die in der Ehezeit erworbenen Anrechte werden geteilt. Damit die Anrechte zunächst ermittelt werden können, muss jeder Ehegatte einen Fragebogen sorgfältig ausfüllen.
- Der Zugewinnausgleich findet statt bei Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Es findet eine stichtagsbezogene Berechnung statt. Stichtag für das Anfangsvermögen ist der Tag der Eheschließung. Stichtag für das Endvermögen ist der Tag, an dem die Zugewinngemeinschaft endet, z.B. dadurch dass der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird.
- Damit ein Unterhaltsanspruch berechnet werden kann, muss der Pflichtige dazu aufgefordert werden, dem Berechtigten Auskunft zu erteilen.
- Bei einem Eigenheim ist zu regeln, wer die Hauslasten trägt. Bei einer Mietwohnung stellt sich die Frage, wann eine Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Kündigung des Mietvertrages besteht.
Bei allen Fragen behalten wir ständigen Kontakt zueinander und wir besprechen jeden Schritt miteinander ab.